BGB Allgemeiner Teil umfasst vierzehn Themenbereiche:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Bücher unterteilt. Das erste dieser Bücher ist der Allgemeine Teil (AT) des BGB. Er bildet gleichsam das Fundament des BGB und enthält diejenigen Regelungen, die auf alle der folgenden vier Bücher angewendet werden können. In den folgenden Büchern des Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrechts finden sich dagegen nur noch Regelungen, die deren spezifische Materie betreffen.
Diese Klammerwirkung des Allgemeinen Teils ist der Grund dafür, dass er den anderen Büchern vorangestellt ist. Der Allgemeine Teil umfasst die §§ 1 -240. Im Einzelnen finden sich darin Vorschriften zu Personen, Sachen, Fristen oder auch der Verjährung von Ansprüchen. Den bedeutendsten Abschnitt bilden allerdings die Regelungen über Rechtsgeschäfte (§§ 104-185 BGB). Dort ist nicht nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen Personen am Rechtsverkehr teilnehmen können (Geschäftsfähigkeit) oder wie ein Vertrag zustande kommt. Vielmehr finden sich hier auch Regelungen über Formvorschriften, den Einsatz von Stellvertretern oder der Anfechtung von Willenserklärungen.
Diese allgemeinen Vorschriften spielen in jedem zivilrechtlichen Bereich eine tragende Rolle und sind stets zu berücksichtigen.
Effektiver lernen Jurastudium und Referendariat mit dem digitalen Tutor von Jurafuchs
Mehrere Wissenschaftler:innen haben bereits die Effektivität der Nutzung von Jurafuchs untersucht:
Auch andere Wissenschaftler:innen sind von Jurafuchs überzeugt. Dr. Marion Schmidt-Wenzel ist Lektorin für das Examensrepetitorium an der Uni Jena. Sie hat die Jurafuchs App 2020 ins Examensrepetitorium aufgenommen.[4] Die Uni Jena setzt die App mittlerweile im dritten Jahr in Folge ein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Studien, die die Wirksamkeit und Effektivität von digitalisierten Lernumgebungen und Lern-Apps sowie der auch von Jurafuchs eingesetzten Mechanismen wissenschaftlich belegen.
[1] Towfigh/Keesen/Ulrich, Blended Learning und Flipped Classroom in der grundständigen Lehre – Zugleich ein Bericht über die Umsetzung neuer Lehr-Lern-Formate in den universitären Veranstaltungen zu den Grundrechten, in: ZDRW 2022, S. 87, 100, abrufbar unter: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2196-7261-2022-2-87/blended-learning-und-flipped-classroom-in-der-grundstaendigen-lehre-jahrgang-9-2022-heft-2?page=1
[2] Schneider/Feneberg/Härterich: Digitale Lehr-/Lernmaterialien im Bereich der Rechtswissenschaften gestalten – Ein Blick auf die Psychologie digitaler Lernmedien, in: Bergmans (Hrsg.), Jahrbuch der Rechtsdidaktik 2020/21, S. 10, 21 ff., abrufbar unter: https://media.dav-medien.de/sample/9783830544036_p.pdf?v4
[3] Haynes, Steigerung der intrinsischen Motivation in E-Learning-System durch psychologische Trigger, in: Informatics Inside, Tagungsband, 2021, abrufbar unter: https://d-nb.info/1251237134/34#page=5.
[4] https://www.otz.de/regionen/jena/angehende-juristen-bueffeln-mit-spassfaktor-in-jena-id232476359.html.
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