Mietrecht umfasst 10 Themenbereiche:
Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) in den §§ 535–580a geregelt und behandelte Verträge, bei denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer Sache gegen Entgelt überlässt. Besondere Bedeutung hat dabei die Miete von Wohnraum, die durch zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Mieters geprägt ist.
Zentrale Aspekte des Mietrechts sind die Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters und die Zahlungspflicht des Mieters . Bei Mängeln der Mietsache stehen dem Mieter verschiedene Rechte zu, wie Mietminderung , Schadensersatz oder Selbstvornahme . Die Kündigung von Mietverhältnissen unterliegt strengen Form- und Fristvorschriften, insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen, um den Mieterschutz zu gewährleisten.
Ein fundiertes Verständnis des Mietrechts ist essenziell, um die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis zu kennen und durchsetzen zu können. Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Vermieter, da das Mietrecht zahlreiche Regelungen enthält, die im Alltag relevant sind.
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M wohnt in einem großen Mehrparteien-Mietwohnhaus des V. Anfang August erlangt V nach einem Einbruch in eine der Wohnungen und Rücksprache mit dem Hersteller der Schließanlage Kenntnis von der Existenz eines manipulierten Nachschlüssels. Mit diesem könnte theoretisch jede Wohnung betreten werden. V unternimmt daraufhin nichts. Eine Woche später wird M's Goldkette aus ihrer Wohnung gestohlen.
M mietet von V eine Wohnung für monatlich €500. Im Winter fällt die Zentralheizung aufgrund eines Defekts aus. M bittet V um Reparatur. M kennt ihr Minderungsrecht, zahlt aber weiter die volle Miete, um das Verhältnis zu V nicht zu belasten. Als die Heizung zwei Monate später immer noch defekt ist, zahlt M nur noch eine um angemessene 20% geminderte Miete von €400 und verlangt Rückzahlung für die vergangenen zwei Monate.
M lebt in einer von V vermieteten Wohnung. Als im September bei Temperaturen von 18°C die Zentralheizung ausfällt, versucht sie vergeblich ihren Vermieter telefonisch zu erreichen. Deshalb bestellt sie kurzerhand selbst einen Handwerker, der die Heizung wieder repariert (Kosten: €500). Sie verlangt von V Aufwendungsersatz.
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