Werkrecht umfasst 7 Themenbereiche:
Das Werkrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) in den §§ 631–650v geregelt und umfasst Verträge, die auf die Herstellung eines Werks gerichtet sind. Ein Werk kann dabei sowohl die Erstellung einer Sache als auch ein Erfolg in Form einer Dienstleistung sein, wie etwa die Reparatur eines Fahrzeugs oder der Bau eines Hauses.
Zentrale Aspekte des Werkrechts sind die Pflichten des Unternehmers , das versprochene Werk mangelfrei herzustellen, und die Pflichten des Bestellers , die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Abnahme des Werks spielt eine entscheidende Rolle, da sie den Gefahrübergang markiert und Voraussetzung für die Vergütungsfälligkeit ist.
Im Falle von Mängeln stehen dem Besteller verschiedene Gewährleistungsrechte zu, darunter Nacherfüllung , Minderung , Rücktritt und Schadensersatz . Die genaue Kenntnis dieser Rechte und der Voraussetzungen ist unerlässlich, um das Werkrecht in Studium und Praxis sicher anzuwenden.
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B liebt seinen neuen Garten fast so sehr wie sein Aussehen. Eine Statue von ihm soll diesen vollenden. Der begnadete Bildhauer U verspricht eine solche für €5.000 anzufertigen und zu liefern. B steht in U’s Atelier tagelang Modell.
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