Sachenrecht umfasst 10 Themenbereiche:
Das Sachenrecht ist im dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und umfasst die §§ 854 bis 1296 BGB. Es behandelt die Rechte an Sachen, d. h. an körperlichen Gegenständen, und regelt, wie diese Rechte erworben, übertragen und geschützt werden.
Warum ist Sachenrecht wichtig?
Sachenrecht ist überall – vom Mietvertrag über den Kauf eines Autos bis zur Belastung einer Immobilie mit einer Grundschuld. Es sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Eigentum, Besitz und dinglichen Sicherheiten.
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Der siebzehnjährige B ist aufgrund eines Leihvertrags mit V Besitzer eines Laptops. Diesen verkauft er an K. K weiß, dass B im örtlichen Fußballverein in der U-18 Juniorenmannschaft spielt. K hält B für den Eigentümer.
D stiehlt von L zwei Jungbullen (Wert: € 200) und veräußert sie für € 150 an die gutgläubige Fleischerin F. F verarbeitet die Bullen zu Schinken (Wert: € 500). L fragt sich, welche Ansprüche ihr gegen F zustehen.
V verkauft und übereignet eine Fräsmaschine unter Eigentumsvorbehalt an K. Noch vor vollständiger Kaufpreiszahlung übereignet K die Maschine zur Sicherung eines Kredites an C, wobei vereinbart wird, dass K die Maschine weiter benutzen darf. C tritt seinerseits alle Rechte aus der Sicherungsübereignung „sicherungshalber“ an D ab.
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