Kreditsicherungsrecht umfasst 9 Themenbereiche:
Das Kreditsicherungsrecht bildet einen essenziellen Bestandteil des Zivilrechts. Es regelt die rechtliche Absicherung von Forderungen und schützt Gläubiger vor Forderungsausfällen. Durch die Verzahnung mit dem Schuldrecht und dem Sachenrecht spielen die Grundlagen eine zentrale Rolle in der Praxis.
Im Kern geht es darum, Sicherheiten zu schaffen, die rechtlich und wirtschaftlich tragfähig sind. Dies erfordert ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Vorschriften und der rechtlichen Wirkungsweisen von Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalt, Bürgschaft oder Hypothek.
Diese Regelungen haben eine übergreifende Bedeutung und sind in nahezu jedem wirtschaftlichen Bereich relevant – sei es im privaten Konsum, im Handelsrecht oder bei internationalen Geschäften.
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Studentin S möchte von Vermieterin V eine Wohnung mieten. Bei Abschluss des Mietvertrags übergibt S der V eine Bürgschaft von ihrem Vater P. V steckt das Schreiben zufrieden ein.
Schuldner S bestellt Gläubiger G eine Buchhypothek zur Absicherung eines Darlehens. S ficht den Darlehensvertrag wirksam an. Daraufhin tritt G dem X seinen angeblichen Darlehensrückzahlungsanspruch ab, um X die Hypothek zu übertragen.
Um sich ein neues Schlagzeug zu kaufen, geht S zur G-Bank um einen Kredit über €5.000 aufzunehmen. G verlangt eine Sicherheit. B möchte bürgen und unterzeichnet die von der G übergebene vorformulierte Urkunde mit dem Inhalt: „Der Bürge haftet für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner aus der Geschäftsbeziehung.“ B fragt sich, ob dies rechtens ist.
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