Arbeitsrecht umfasst 7 Themenbereiche:
Das Arbeitsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in zahlreichen Spezialgesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Es schafft den rechtlichen Rahmen für Arbeitsverhältnisse und schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligung oder ungerechtfertigter Kündigung.
Das Arbeitsrecht regelt sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung als auch die Pflichten des Arbeitgebers, z. B. die Zahlung des Arbeitsentgelts und die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Besonderheiten wie Überstundenvergütung, Teilzeitarbeit und Mutterschutz stellen häufig besondere Anforderungen an beide Seiten.
Arbeitsrecht ist ein praxisnahes Rechtsgebiet, das alltägliche Konflikte wie Kündigungen, Abmahnungen oder Diskriminierung am Arbeitsplatz adressiert. Durch seine Nähe zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen ist es nicht nur für Juristen, sondern auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von großer Bedeutung.
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Repetitor R einigt sich mit Repetitorium Juraschlau (J), am 1.10. eine Stelle bei J mit dreimonatiger Probezeit anzutreten. Am 20.9. teilt R mit, er werde die Stelle doch nicht antreten, weil er bei Jurafuchs anfange. J muss deshalb 3 Stelleninserate zu je €50 aufgeben und verlangt die Kosten von R. R meint, er hätte ohnehin während der Probezeit rechtmäßig kündigen können, wodurch die Inseratskosten ebenfalls angefallen wären.
Chef C will Arbeitnehmer kündigen. Um den Zugang nachweisen zu können, verschickt C die Kündigung per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, wirft Postbote P ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. A erwartet keine Post und holt das Einschreiben nicht ab.
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachts geld gezahlt. Als A Weihnachts geld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung. In § 13 des Arbeitsvertrages steht: „Änderungen des Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig.“
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