Familienrecht umfasst 7 Themenbereiche:
Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Betreuung miteinander verbunden sind. Es ist ein Rechtsgebiet, das das persönliche Leben vieler Menschen berührt und gleichzeitig komplexe juristische Fragen aufwirft.
Die Ehe ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts. Neben den rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung regelt das Familienrecht auch, wie Vermögen während der Ehe verwaltet und nach einer Scheidung aufgeteilt wird. Der Güterstand – ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Ein Ehevertrag kann individuelle Regelungen treffen und Konflikte im Trennungsfall minimieren.
Ein wichtiger Bereich des Familienrechts ist das Wohl des Kindes. Das Sorgerecht legt fest, wer für die Betreuung, Erziehung und Entscheidung über wesentliche Angelegenheiten eines Kindes zuständig ist. Auch das Umgangsrecht ist ein zentraler Punkt, insbesondere nach Trennung oder Scheidung der Eltern. Darüber hinaus regelt das Familienrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen biologischen und adoptiven Eltern.
Nach der Trennung oder Scheidung einer Ehe stellen sich oft Fragen zu Unterhaltsansprüchen. Das Familienrecht gibt vor, wer Anspruch auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt hat und wie diese Ansprüche berechnet werden. Gleichzeitig regelt es die formalen Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung, einschließlich des Versorgungsausgleichs.
Familienrecht ist ein praxisnahes Rechtsgebiet, das sich mit oft sehr persönlichen und emotionalen Fragen befasst. Es hilft, Streitigkeiten zu vermeiden oder zumindest in rechtlich geordnete Bahnen zu lenken. Dabei berührt es auch andere Rechtsgebiete wie das Erbrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht, was seine Vielseitigkeit unterstreicht.
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Der zweijährige K fällt von der unzureichend gesicherten Rutsche eines Spielplatzes der Stadt B, als der stets fahrlässige Vater V einen Moment unaufmerksam ist. K verlangt von B Schadensersatz.
M und F leben im gesetzlichen Güterstand. M überträgt dem D zur Sicherung eines Darlehens mehrere in seinem Alleineigentum stehende Edelsteine, ohne dabei die Zustimmung der F einzuholen. D kennt die Vermögenslage des M genau und weiß daher, dass es sich bei dem Edelsteinen um über 90 % seines Vermögens handelt.
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