Gesellschaftsrecht umfasst 9 Themenbereiche:
Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Teil des Wirtschaftsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und andere Gesellschaften. Es ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, ergänzt durch Spezialgesetze wie das GmbH-Gesetz (GmbHG) oder das Aktiengesetz (AktG).
Im Fokus des Gesellschaftsrechts stehen die Gründung, Organisation, Haftung und Beendigung von Gesellschaften. Dabei wird zwischen Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) unterschieden.
Warum Gesellschaftsrecht wichtig ist:
Es bildet die Grundlage für die rechtliche Organisation von Unternehmen und ist essenziell für die Gestaltung von Verträgen, die Haftungsregelungen und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Durch die enge Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten wie dem Steuerrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht ist ein fundiertes Verständnis des Gesellschaftsrechts unverzichtbar.
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Die Nachbarn A und B erwerben gemeinsam einen Rasenmäher, mit dem jeder von ihnen den eigenen Rasen mähen will. Sie vereinbaren, dass A den Rasenmäher in ungeraden, B in geraden Wochen benutzen darf.
Die Gurken-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. Sie hatte schon vor einem Jahr für €5.000 Gurkengläser bei Hersteller H gekauft, die Rechnung jedoch nie beglichen. H will klagen.
Die Studentinnen S1 und S2 haben schon vor längerer Zeit die Jura-Nachhilfe-GbR gegründet. Im Gesellschaftsvertrag sind Einzelgeschäftsführungs- und -vertretungsbefugnis vereinbart. Eines Tages meint S1, Nachhilfeunterricht habe keine Zukunft, Sport hingegen schon. Daher will sie das bisherige Büro zu einem Fitnessraum umfunktionieren und Geräte anschaffen.