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Darum lohnt es sich Handelsrecht gründlich zu lernen

  • Handelsrecht ist ein zentraler Teil des Zivilrechts – wer sich hier auskennt, kann rechtliche Probleme im Wirtschaftsverkehr sicher lösen.
  • Warum ist es wichtig, die Kaufmannseigenschaft zu verstehen? Sie entscheidet darüber, ob die Regeln des Handelsrechts anwendbar sind.
  • Handelsrecht lernen ist anspruchsvoll – spätestens, wenn Du wissen willst, wie sich die speziellen Pflichten beim Handelskauf von allgemeinen Kaufverträgen unterscheiden.
  • Mit Handelsrecht begreifst Du, warum ein Handelsvertreter auch ohne schriftlichen Vertrag Provision beanspruchen kann.
  • Handelsrecht überrascht – wer die Rügepflicht im Handelskauf ignoriert, verliert schnell seine Gewährleistungsansprüche.
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Welche Themen kommen auf mich zu?

Handelsrecht umfasst 8 Themenbereiche:

  • Einführung
  • Der Kaufmannsbegriff
  • Die Handelsfirma
  • Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
  • Vertretung des Kaufmanns
  • Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände
  • Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
  • Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
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Wissenswertes über
Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Spezialbereich des Zivilrechts und findet sich hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB). Es ergänzt die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um spezifische Regeln für den kaufmännischen Verkehr.

Im Mittelpunkt des Handelsrechts stehen die besonderen Anforderungen des Wirtschaftslebens. Während das BGB auf private Rechtsverhältnisse zugeschnitten ist, regelt das Handelsrecht die Beziehungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen. Beispiele sind die besonderen Vorschriften für Handelsgeschäfte, die Buchführungspflicht oder die Eintragungspflicht ins Handelsregister.

Warum Handelsrecht wichtig ist:
Es schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Kaufleute – von Vertragsabschlüssen bis hin zur Abwicklung von Handelsgeschäften.

Praxisrelevanz:

-Beim Handelskauf (§§ 373 ff. HGB) kommt es besonders auf die Untersuchungs- und Rügepflichten an.

-Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB) haben Anspruch auf Provision, auch wenn der Vertrag nicht schriftlich geschlossen wurde.

-Handelsbräuche und -usancen erleichtern die Geschäftsabwicklung durch praxiserprobte Regelungen.

Da das Handelsrecht auf den allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts aufbaut, greifen viele Bestimmungen des Schuldrechts und des Kaufrechts auch hier. Das zeigt die enge Verzahnung zwischen den Rechtsgebieten und macht Handelsrecht zu einem Schlüsselbereich des Zivilrechts.

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Wie Jurafuchs Dir schnell Handelsrecht beibringt:

  • Definitionstraining: Die Grundlagen des Handelsrechts sicher beherrschen, z. B. die Kaufmannseigenschaft und die Besonderheiten des Handelskaufs.
  • Prüfungsschemata: Klare Strukturen für die Bearbeitung von handelsrechtlichen Fällen, z. B. zur Rügepflicht oder zur Haftung des Kommissionärs.
  • Praxisnahe Fälle: Realistische Szenarien, wie die Behandlung von Verzögerungen bei Lieferungen oder Ansprüche aus einem Provisionsvertrag.
  • Moderiertes Forum: Stelle Deine Fragen und erhalte fundierte Antworten von Experten.

Die beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)

A und B sind Komplementäre der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag ist gemeinschaftliche Vertretung durch A und B vorgesehen. B scheidet aus, sein Ausscheiden wird nicht zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. A schließt nach Bs Ausscheiden einen Kaufvertrag mit V. V verlangt von B Zahlung des Kaufpreises.

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB

Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kaufmann B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, welcher ihn verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)

Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.

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Was Studierende über Jurafuchs sagen.

d
descedo
★★★★★
"Die Aufbereitung ist mehr als genial... hat mir sogar eine Examensklausur gerettet."
a
annaxxxannaxx
★★★★★
Bin überzeugt! Schreibe meine ersten Zivilrechts-Klausur bald und habe durch die "Fragen in der App mehr gelernt als in der Vorlesung!!"
H
Hanna A M
★★★★★
"Habe mit dieser App für Strafrecht gelernt und 13 Punkte geschrieben. Das Lernen macht Spaß und die Fragen sind sehr gut aufgebaut!"
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