Podcast
Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken – mit Prof. Lea Katharina Kumkar

Jurafuchs Podcast #021 | Dürfen Social-Media-Plattformen ihre Nutzer:innen dazu verpflichten, sich mit ihrem Klarnamen zu registrieren? | BGH, Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21

Zusammenfassung

Das soziale Netzwerk Facebook hatte seine Nutzer:innen in den Nutzungsbedingungen dazu verpflichtet, dort nur mit dem Namen aufzutreten, den sie im gewöhnlichen Leben führen (sog. „Klarnamenpflicht“). Nutzer:innen, die Facebook unter Pseudonym nutzen wollten, klagten dagegen - nun hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21). 

Professorin Lea Katharina KumkarJuniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Trier und Mitglied des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT), erläutert das Klarnamenurteil des BGH en Detail:

  • Welcher Rechtsrahmen gilt für die Nutzung von sozialen Netzwerken in Europa?
  • Warum beginnt der Fall mit einer klassischen AGB-Kontrolle?
  • Warum sind für die Abwägung der gegenüberstehenden Interessen von Facebook und Facebook-Nutzer:innen die Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta maßgeblich?
  • Welche rechtlichen Interessen streiten für Facebook - also für eine Klarnamenpflicht - und welche für die Nutzer:innen - also gegen eine Klarnamenpflicht?
  • Warum überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Nutzer:innen, Facebook auch unter Verwendung eines Pseudonyms nutzen zu dürfen?
  • Darf Facebook wenigstens im Innenverhältnis von seinen Nutzer:innen verlangen, ihre Identität offenzulegen?
  • Würde der BGH seine Entscheidung so auch nach Maßgabe der - auf diesen Fall noch nicht anwendbaren - Datenschutzgrundverordnung treffen?

Erwähnte Gerichtsentscheidungen

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