Vertragliche Schuldverhältnisse umfasst 8 Themenbereiche:
Vertragliche Schuldverhältnisse sind ein zentraler Bestandteil des Schuldrechts und in den §§ 241–432 BGB geregelt. Sie entstehen durch Verträge, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln.
Wichtige Aspekte sind die Pflichten des Schuldners zur Leistung und die Ansprüche des Gläubigers bei Leistungsstörungen, wie z. B. Schadensersatz oder Rücktritt. Bei vertraglichen Schuldverhältnissen spielen die allgemeinen Regeln des Schuldrechts (§§ 241 ff. BGB) eine tragende Rolle, da sie auf alle Vertragsarten anwendbar sind.
Besondere Regelungen gelten für spezifische Vertragstypen, wie den Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) , den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) oder den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) . Ein fundiertes Verständnis dieser Grundprinzipien ist essenziell für Studium und Praxis.
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Studentin S möchte von Vermieterin V eine Wohnung mieten. Bei Abschluss des Mietvertrags übergibt S der V eine Bürgschaft von ihrem Vater P. V steckt das Schreiben zufrieden ein.
Anwalt A verteidigt Frau F in einem zivilrechtlichen Prozess vor Gericht. Da dem A nun aber eine lukrativere Prozessvertretung angeboten wird, will A den bestehenden Vertrag mit der F, einige Tage bevor der Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet, kündigen.
Um sich ein neues Schlagzeug zu kaufen, geht S zur G-Bank um einen Kredit über €5.000 aufzunehmen. G verlangt eine Sicherheit. B möchte bürgen und unterzeichnet die von der G übergebene vorformulierte Urkunde mit dem Inhalt: „Der Bürge haftet für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner aus der Geschäftsbeziehung.“ B fragt sich, ob dies rechtens ist.
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